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Ab heute schärfere Kontrollen an deutschen Flughäfen
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Die Bundespolizei am Flughafen Frankfurt intensiviert von heute an die Kontrollen bei Flügen aus Hochrisikogebieten. Überprüft werden vor allem die Einreiseanmeldungen und der Nachweis über einen aktuellen, negativen Corona-Test.
Die Bundespolizei verschärft von heute an die Kontrollen am Frankfurter Flughafen, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Vor allem Flüge aus 32 sogenannten Hochrisikogebieten würden „konsequent kontrolliert“, teilte die Bundespolizei mit.
Direkt am Flugzeug und noch vor der eigentlichen Grenzkontrolle werde geprüft, ob die Passagiere einen aktuellen, negativen Corona-Test vorlegen könnten und die Einreiseanmeldungen ausgefüllt hätten. In Frankfurt sollen heute davon voraussichtlich 17 Flüge aus fünf Ländern betroffen sein. Alle Maßnahmen werden laut Bundespolizei in enger Abstimmung mit den Gesundheitsämtern, der Landespolizei Hessen sowie dem Flughafenbetreiber und den betreffenden Airlines vorgenommen.
Offenbar auch mehr Beamte am Flughafen München
Auch am Flughafen München mobilisiert die Bundespolizei nach Informationen des „Spiegels“ deutlich mehr Beamte, um alle landenden Passagiere überprüfen zu können.
Mit den zusätzlichen Maßnahmen sollen laut Bundespolizei Reisende identifiziert werden, die umgehend in Quarantäne geschickt werden müssen.
Deutlich mehr Länder als Hochrisikogebiete eingestuft
Die Bundesregierung hatte zuvor zum Schutz vor der Einschleppung von neuen Corona-Fällen nach Deutschland deutlich mehr Länder als bisher als Hochrisikogebiete eingestuft. Neu ist vor allem die Listung von Ländern, in denen die sogenannte 7-Tages-Inzidenz über 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner und Woche liegt (Deutschland derzeit: 115). Es können aber auch weitere Länder unter dieser Marke unter bestimmten Bedingungen zu Hochinzidenzgebieten erklärt werden.
Welche Herkunftsländer genau von den Anordnungen betroffen sind, könne auf der Website des Robert Koch-Institutes (RKI) eingesehen werden. In die ab heute geltende Kategorie fallen demnach unter anderem Spanien, Portugal, die USA, Tschechien, Slowenien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro, Kosovo, Nordmazedonien und Ägypten. Wer von dort einreisen will, muss an der Grenze einen negativen Corona-Test (PCR-Test) vorweisen können.
Alle Einreisenden aus diesen Ländern müssen bereits vor dem Abflug nach Deutschland einen Corona-Test machen und dürfen nur mit dem Nachweis eines aktuellen Negativ-Ergebnisses nach Deutschland einreisen. Die Tests werden nach Angaben des Bundesinnenministeriums an den Flug- und Seehäfen systematisch kontrolliert. An den Landgrenzen zu anderen EU-Staaten, an denen es keine Grenzkontrollen gibt, sollen Einreisende stichprobenartig und verdachtsunabhängig überprüft werden.
Sonderregelung für Einreise von Pendlern aus Tschechien in Kraft
Sachsen reagierte nach der Einstufung Tschechiens als Hochrisikogebiet mit einer Sonderregelung für einreisende Pendler: Das Bundesland verfügte für Grenzpendler Ausnahmen von der verschärften Testpflicht. Laut einer Allgemeinverfügung müssen sich Menschen, die zur Arbeit nach Sachsen einreisen, wöchentlich nur zweimal auf das Coronavirus testen lassen. Der Test ist auch erst nach der Einreise möglich, muss aber vor Arbeitsbeginn erfolgen. Für die Ausnahme müssen Betroffene bei der Einreise einen gültigen Arbeitsvertrag vorweisen können.
Begründet wurde der Schritt damit, dass viele Menschen aus Tschechien in Sachsen arbeiten – laut Staatskanzlei mehr als 10.000. Damit soll die „Funktionsfähigkeit“ der Betriebe in der Grenzregion sichergestellt werden.
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