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BGH: Urteil gegen Zschäpe und NSU-Helfer rechtskräftig
Stand: 19.08.2021 10:12 Uhr
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Rechtsterroristin Zschäpe und der beiden NSU-Helfer Wohlleben und Holger G. verworfen. Die Verurteilung der drei durch das Oberlandesgericht München aus Jahr 2018 ist damit rechtskräftig.
Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, muss lebenslang in Haft bleiben. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Revision gegen ihre Verurteilung wegen zehnfachen Mordes und weiterer schwerer Straftaten in allen wesentlichen Punkten als offensichtlich unbegründet zurück. Die Richter verwarfen ihre Revision mit schriftlichem Beschluss und strichen nur eine Einzelstrafe, wie das Karlsruher Gericht mitteilte.
Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, so dass eine Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist.
Auch die Verurteilung von zwei Mitangeklagten, Ralf W. und Holger G., zu mehrjährigen Freiheitsstrafen wegen Beihilfe zu den Morden beziehungsweise Unterstützung des rechtsextremistischen NSU bestätigte der BGH.
Der rechtsextremistische „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) hatte zwischen 2000 und 2007 neun Männer türkischer und griechischer Herkunft sowie eine Polizistin ermordet.