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Bundestag und Bundesrat verabschieden Infektionsschutzgesetz
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Die Reform des Infektionsschutzgesetzes ist im Eiltempo von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Damit sollen die Corona-Maßnahmen auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden.
Unmittelbar nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat die Reform des Infektionsschutzgesetzes verabschiedet, um die Corona-Maßnahmen künftig auf eine genauere rechtliche Grundlage zu stellen. Ebenfalls heute noch soll Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnen, damit es am Donnerstag in Kraft treten kann.
Im Bundestag erhielt der Regierungsentwurf nach einer kontroversen Debatte in namentlicher Abstimmung 415 Ja-Stimmen bei 236 Gegenstimmen und acht Enthaltungen. Eine halbe Stunde später stimmte auch der Bundesrat mit 49 Ja-Stimmen und damit einer deutlichen Mehrheit der insgesamt 69 Stimmen der Länderkammer dem Gesetz zu. Es bestimmt den gesetzlichen Rahmen für die Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus.
Während Union und SPD erklärten, die Corona-Schutzmaßnahmen würden auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt, kritisierte die Opposition, die Novelle verschaffe dem Parlament auch weiterhin nicht genug Einfluss auf Eingriffe in die Grundrechte. Die Grünen stimmten trotz ihrer Bedenken zu. Die FDP, die Linke und die AfD lehnten das Gesetz ab.
Regierung verteidigt die Reform
In der Bundestagsdebatte verteidigten Vertreter der Regierungsparteien die Gesetzesreform. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn warb um weiteres Vertrauen in das Krisenmanagement. Steigende Infektionszahlen führten früher oder später zu steigendem Leid auf den Intensivstationen und zu einem Kontrollverlust, sagte der CDU-Politiker. Die SPD-Gesundheitspolitikerin Bärbel Bas wies Befürchtungen zurück, dass mit der Reform Befugnisse für Bundes- und Landesregierungen ausgeweitet würden. „Genau das Gegenteil ist der Fall“, sagte sie.
Zum Auftakt der Debatte hatte die AfD zunächst versucht, das Thema wieder von der Tagesordnung zu nehmen, scheiterte damit aber am geschlossenen Widerstand der anderen Fraktionen. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann, kritisierte, die Koalition habe den Antrag in den Ausschüssen durchgepeitscht, ohne dass den Abgeordneten genügend Zeit zur Prüfung und Debatte geblieben sei. „Die heutige Gesetzesvorlage ist eine Ermächtigung der Regierung, wie es das seit geschichtlichen Zeiten nicht mehr gab“, sagte er zudem.
Breite Kritik an der Gesetzesreform
Abgeordnete der anderen Fraktionen wiesen die Vorwürfe zurück. Das Verfahren sei vollkommen geordnet und das Parlament „massiv beteiligt“ gewesen, sagte Unions-Fraktionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer. Das Gesetz werde das Parlament in der Corona-Pandemie stärken. Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, warf der AfD vor, sie habe keine Alternativen, sondern wolle nur Krawall machen.
Dennoch kritisierten Redner von FDP, Grünen und Linkspartei die Reform des Infektionsschutzgesetzes. Die geplanten Neuregelungen gäben den Regierungen keine Leitplanken vor, sondern stellten ihnen „einen Freifahrtschein“ aus, sagte FDP-Fraktionschef Christian Lindner. Es sei eine demokratische Grundsatzfrage, dass niemals Regierungen über solche massiven Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte entscheiden dürften, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Jan Korte.
Corona-Maßnahmen detailliert aufgelistet
Im überarbeiteten Infektionsschutzgesetz werden die Maßnahmen detailliert aufgezählt, die Bund und Länder ergreifen können, wenn die Infektionen stark steigen. Dazu zählen neben Maskenpflicht, Abstandsgeboten und Reisebeschränkungen auch Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen, die Schließung von Betrieben und Einrichtungen sowie Veranstaltungs- und Gottesdienstverbote. Die Bundesländer müssen ihre Verordnungen grundsätzlich auf vier Wochen befristen und bei einer Verlängerung begründen. Außerdem muss der Bundestag regelmäßig informiert werden.
Gerichte hatten immer wieder Bestimmungen gekippt mit der Begründung, die sogenannte Generalklausel im Infektionsschutzgesetz, wonach der Staat im Ernstfall „notwendige Maßnahmen“ ergreifen kann, reiche inzwischen als Rechtsgrundlage nicht mehr aus.
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