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EU fordert von AstraZeneca Schadensersatz in Millionenhöhe

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EU fordert von AstraZeneca Schadensersatz in Millionenhöhe

Stand: 26.05.2021 18:09 Uhr

Im April hatte die EU wegen Lieferproblemen Klage gegen AstraZeneca eingereicht. Nun wird deutlich, wie teuer die Verzögerung für den Impfstoff-Hersteller werden könnte: Die EU fordert zehn Euro – pro Tag und fehlender Impfdosis.

Im Rechtsstreit um die verzögerten Lieferungen des Corona-Impfstoffes von AstraZeneca fordern die Anwälte der EU-Kommission und der EU-Mitgliedsstaaten eine millionenschwere Entschädigung von dem britisch-schwedischen Konzern.

Die EU pocht auf eine Mindeststrafe für das Unternehmen von zehn Millionen Euro sowie einen Schadensersatz von zehn Euro „pro Dosis und jeden Tag Verzögerung“. Der Konzern habe durch die verzögerte Lieferung seines Vakzins den im August des vergangenen Jahres geschlossenen Rahmenvertrag „eklatant“ verletzt, kritisierten die Anwälte der EU in der heutigen Verhandlungsrunde vor Gericht.

Lieferungen liegen weit hinter Zusagen zurück

In dem Vertrag wurde vereinbart, dass AstraZeneca bis Ende Juni 300 Millionen Dosen seines Impfstoffes an die EU ausliefern soll. Doch bereits im ersten Quartal dieses Jahres blieb der Konzern weit hinter seiner Zusage zurück: Statt der vereinbarten 120 Millionen Impfdosen kamen nur etwa 30 Millionen Dosen in den EU-Ländern an. Auch im zweiten Quartal wird der Hersteller voraussichtlich nur rund 70 Millionen Impfdosen liefern können. Ausgehandelt waren 180 Millionen Impfdosen.

Die EU hatte deshalb im April Klage gegen AstraZeneca eingereicht und zudem entschieden, den Ende Juni auslaufenden Liefervertrag nicht zu verlängern.

Konzern beruft sich auf „best reasonable efforts“-Klausel

AstraZeneca beruft sich auf Lieferprobleme. Die Anwälte des Unternehmens sicherten vor dem Gericht in Brüssel zu, dass der Betrieb „alles in Bewegung setzen“ werde, „um die Probleme zu beseitigen“ und am Ziel festhalte, 300 Millionen Imfpdosen für die EU bereitzustellen.

Allerdings pocht AstraZeneca auch auf die „best reasonable efforts“-Klausel im Rahmenvertrag. Die bedeutet aus Sicht des Herstellers sinngemäß, dass er sich bestmöglich bemühen müsse, die vertraglichen Anforderungen zu erfüllen.

Wurde Großbritannien bevorzugt?

Die EU sieht das etwas anders: Zum einen habe AstraZeneca nicht alle Möglichkeiten genutzt, um in den sechs zum Konzern gehörenden Produktionsstätten genügend Impfstoff herzustellen, um die Lieferzusagen einhalten zu können.

Des Weiteren sieht sich die EU gegenüber Großbritannien benachteiligt. Dort habe AstraZeneca seine Zusagen nahezu komplett eingehalten und dafür Impfstoff zurückgehalten, kritisieren die EU-Anwälte. Zudem seien Millionen Impfdosen an Drittstaaten ausgeliefert worden, obwohl die Liefermenge für die EU nicht erfüllt worden sei.

Wann im Rechtsstreit um die verzögerten Impfstoff-Lieferungen ein Urteil fällt, ist noch offen. Voraussichtlich wird das Gericht erst in einigen Wochen entscheiden.

EU erhöht juristischen Druck auf AstraZeneca
Helga Schmidt, ARD Brüssel, 25.5.2021 · 18:15 Uhr


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