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EU-Haushaltsstreit: Kompromiss mit Ungarn und Polen gefunden

EU-Haushaltsstreit: Kompromiss mit Ungarn und Polen gefunden

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EU-Haushaltsstreit: Kompromiss mit Ungarn und Polen gefunden

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Bislang hielten Ungarn und Polen hartnäckig an der Blockade des EU-Haushalts fest, um sich so gegen den verabschiedeten Rechtsstaatsmechanismus zu wehren. Nun aber, kurz vor Beginn des EU-Gipfels, stimmten sie einem Kompromiss zu.
Im Streit über die Blockade des EU-Haushalts und der milliardenschweren Corona-Hilfen hat Deutschland mit Ungarn und Polen einen Kompromiss ausgehandelt. Demnach soll es eine Zusatzerklärung zu den Vereinbarungen über einen Rechtsstaatsmechanismus geben, gegen den sich Budapest und Warschau bislang sperren.
Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft legte den Mitgliedstaaten den Vorschlag vor. Beim zweitägigen Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs ab Donnerstagmittag soll darüber beraten und entschieden werden.
„Eine Art Beipackzettel“
Laut ARD-Korrespondent Markus Preiß handelt es sich bei dem Kompromiss um „eine Art Beipackzettel“ zum Rechtsstaatmechanismus. Es sei eine Reihe von zusätzlichen Erklärungen, in denen die EU unter anderem betone, die „nationale Identität“ der Staaten zu respektieren. Das könne in Polen und Ungarn so interpretiert werden, dass sich die EU mit Hilfe des Mechanismus nicht wie befürchtet in die Flüchtlings- oder Familienpolitik der Länder einmischen werde.
Gleichzeitig verschaffe der Kompromiss Ungarn und Polen Zeit. Denn er sieht vor, dass die EU-Kommission den Rechtsstaatsmechanismus vorerst nicht anwenden darf, sollte ein Staat dagegen Klage beim Europäischen Gerichtshof einreichen. Verfahren vor dem EuGH können ein bis zwei Jahre dauern. Dies könnte bedeuten, dass der ungarische Regierungschef Viktor Orban bei einer entsprechenden Klage vor der Parlamentswahl im Jahr 2022 nicht fürchten muss, dass seinem Land aufgrund des Mechanismus EU-Gelder gekürzt werden.

Weitere Zusicherungen
Zudem sollen die Mitgliedstaaten ein Mitspracherecht bekommen, wenn die Kommission demnächst die Richtlinien zur Umsetzung ausarbeitet. Relevant dürfte auch sein, dass noch einmal festgeschrieben wird, dass die Feststellung eines Rechtsstaatsverstoßes allein nicht ausreicht, um EU-Finanzhilfen zu kürzen. Demnach muss klar festgestellt werden, dass der Verstoß negative Auswirkungen auf die Verwendung von Geld hat. Zudem soll noch einmal festgehalten werden, dass sich in strittigen Fragen auch die Staats- und Regierungschefs mit dem Thema beschäftigen müssen.
Ungarn und Polen hatten wegen der Rechtsstaatspläne Mitte November ihr Veto gegen ein 1,8 Billionen Euro schweres Finanzpaket aus dem EU-Haushaltsrahmen für die kommenden sieben Jahre und den Corona-Hilfsfonds eingelegt. Ohne Lösung droht der EU ab Januar ein Nothaushalt mit drastischen Kürzungen. Auch der 750 Milliarden Euro schwere Hilfsfonds gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise könnte nicht wie geplant starten. Änderungen an dem bereits ausgehandelten Rechtsstaatsmechanismus galten wegen des Widerstands des Europaparlaments und mehrerer Mitgliedstaaten als ausgeschlossen.
„Positive Aussprache“ der Botschafter
Die Grundsatzeinigung mit der deutschen Ratspräsidentschaft war am Vormittag unter anderem von Polens Vizeregierungschef Jaroslaw Gowin bestätigt worden. Bereits am Dienstagabend hatte Ungarns Regierungschef Orban nach Gesprächen in Warschau gesagt, man sei nur noch „einen Zentimeter“ von einer Lösung entfernt.
Am späten Nachmittag führten dann die Botschafter der EU-Staaten in Brüssel eine erste Diskussion. Ein EU-Diplomat sprach anschließend von einer positiven Aussprache, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet. Jetzt beginne die vertiefte Analyse in den Hauptstädten. Vor allem Länder wie die Niederlande und Luxemburg hatten zuletzt gewarnt, dass eine Einigung nicht zur Verwässerung des geplanten neuen Verfahrens zur Ahndung von Rechtsstaatsverstößen führen dürfe.

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