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Geimpfte in der Pandemie: Ethikrat hält Auflagen für zumutbar

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Geimpfte in der Pandemie: Ethikrat hält Auflagen für zumutbar

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Stand: 04.02.2021 10:43 Uhr

Der Deutsche Ethikrat lehnt es ab, die Corona-Auflagen für jene Menschen zu lockern, die bereits gegen das Virus geimpft wurden. Sollte das Impfprogramm anschlagen, könnten die Einschränkungen für alle schrittweise aufgehoben werden.

Der Deutsche Ethikrat sieht keine Möglichkeit, die Corona-Auflagen für geimpfte Menschen zurückzunehmen. Zuvor müsse sichergestellt sein, dass diese andere nicht mehr mit Covid-19 infizieren, betonte der Rat in einer Ad-Hoc-Empfehlung. Dies sei gegenwärtig noch nicht der Fall. Der Rat äußerte sich zur Frage, ob eine Impfung gegen Covid-19 zu besonderen Regeln für geimpfte Personen führen kann oder muss.

Auch Geimpften, die nicht mehr infektiös sind, können nach Auffassung der Ethiker einfache Präventionsmaßnahmen wie Abstandsregeln oder das Maskentragen zugemutet werden. Das Gremium begründet seine Empfehlung auch damit, dass ein Teil der Bevölkerung die Rücknahme der staatlichen Auflagen nur für bereits Geimpfte als ungerecht beurteilen könnte.

Dieses Empfinden könnte die Solidarität der Bürgerinnen und Bürger sowie die Bereitschaft zur Regelbefolgung mindern und damit die Maßnahmen zur Pandemieeindämmung unterlaufen. Die Regeln sollten für alle Personen zum selben Zeitpunkt aufgehoben werden.

Ausnahmen für Pflegeheime

Tiefgreifende Einschränkungen des sozialen und wirtschaftlichen Lebens seien aber nur solange gerechtfertigt, wie die Versorgung schwer erkrankter Covid-19-Patienten das Gesundheitssystem akut zu überlasten drohe, betont der Rat. Sie seien deshalb ethisch und rechtlich nicht mehr zu rechtfertigen, wenn das primäre Ziel der Impfstrategie erreicht ist.

Deshalb sollten diese Einschränkungen schrittweise bereits in dem Maße zurückgenommen werden, in dem das Risiko der Überlastung des Gesundheitssystems sich verringert. Die Eingriffe in die Grundrechte müssten dann aufgehoben werden, sagten die Experten. Als Maßstab raten die Experten dazu, primär die Hospitalisierungszahlen sowie schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle heranzuziehen.

Eine Ausnahme macht der Ethikrat für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder Hospiz-Patienten. Die dort geltenden Ausgangsverbote oder Besuchs- und Kontakteinschränkungen sollten für die in den Einrichtungen lebenden Menschen aufgehoben werden, sobald sie geimpft sind, heißt es in der Stellungnahme. Angesichts der Belastungen, die sie im Verlauf der Pandemie erlebt hätten, könne dies ethisch gerechtfertigt werden.

Auskunft über Impftstatus

Einen gewissen Entscheidungsspielraum bei Sonderrechten für Geimpfte will der Ethikrat privaten Anbietern von Veranstaltungen einräumen. Der Rat stellte fest, dass solche Veranstalter „grundsätzlich frei in ihrer Entscheidung sind, mit wem sie einen Vertrag schließen“. Das umfasse „prinzipiell auch die Möglichkeit, nach dem Impfstatus ihrer Gegenüber zu differenzieren“ – dies würde also bedeuten, dass Geimpfte anders behandelt werden dürfen als nicht Geimpfte.

Aber auch hier sollen nach Vorstellung des Ethikrats Grenzen gelten: Einschränkungen der Vertragsfreiheit privater Anbieter könnten dann gerechtfertigt sein, „wenn der Zugang zu ihren Angeboten für eine prinzipiell gleichberechtigte, basale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unerlässlich ist“

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