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Söder zur Corona-Pandemie: Impfpflicht für bestimmte Gruppen?
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Bisher wurde bei der Impfung gegen das Coronavirus auf Freiwilligkeit gesetzt. Jetzt bringt Bayerns Ministerpräsident Söder eine mögliche Impfpflicht für bestimmte Gruppen ins Spiel. Allerdings müsse sich erst der Ethikrat damit befassen.
Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat beklagt, es gebe „unter Pflegekräften in Alten- und Pflegeheimen eine zu hohe Impfverweigerung“. Der Deutsche Ethikrat solle deshalb Vorschläge machen, „ob und für welche Gruppen eine Impfpflicht denkbar wäre“, sagte der CSU-Chef der „Süddeutschen Zeitung“.
Impfen gegen Corona als „Bürgerpflicht“
„Sich impfen zu lassen, sollte als Bürgerpflicht angesehen werden“, sagte Söder. Eine staatliche Kampagne zur Förderung der Impfbereitschaft, „an der sich Vorbilder aus Kunst, Sport und Politik beteiligen“, könne helfen.
Weil nicht genug Corona-Impfstoff da sei, forderte er außerdem eine „nationale Pharma-Allianz“, um die Produktion zu beschleunigen. Darüber müsse man mit den Pharmakonzernen reden. Wo nötig, müsse der Staat den Unternehmen einen Ausgleich zahlen. Die zusätzliche Impfstoffproduktion könnte ganz Europa zugutekommen. In Marburg soll Ende Februar ein neues Werk der Firma Biontech die Produktion aufnehmen. Die Pharma-Allianz könne noch zusätzliche Produktionsstätten schaffen.
Ethikrat-Mitglied: Keine allgemeine Impfpflicht
Zuvor hatte sich der Medizinethiker Wolfgang Henn, der Mitglied im Deutschen Ethikrat ist, in der „Heilbronner Stimme“ gegen eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen. Allerdings sei eine berufsbezogene Impfpflicht denkbar, sagte Henn. Dies könne etwa Pflegeberufe betreffen.
Zudem könne Deutschland die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung anderer Länder oder ausländischer Unternehmen nicht beeinflussen. So würden Entscheidungen wie die von Fluglinien, nur noch Passagiere mit Impfnachweisen oder negativen Corona-Tests zuzulassen, künftig Auswirkungen auf den Reiseverkehr haben. Auch habe etwa die finnische Ministerpräsidentin angekündigt, dass ihr Land keine ungeimpften Personen mehr einlassen werde, wenn alle Einreisewilligen die Möglichkeit für eine Impfung gehabt hätten.
„Privatrechtlich wird es aber auch bei uns Spielräume geben“, betonte Henn. So könne etwa der Inhaber eines Fitnessstudios gute Gründe haben, um nur noch Kunden mit Impfnachweis einzulassen.
Forderung nach Freiheitsräumen für Geimpfte
Henns Kollegin im Ethikrat, die Theologin Petra Bahr, sprach sich dafür aus, gegen Covid-19 geimpften Menschen wieder mehr Freiheitsräume zu eröffnen. Dafür müsse feststehen, dass Menschen nach einer Impfung nicht mehr ansteckend seien, sagte sie der Nachrichtenagentur epd. In Pflegeheimen etwa, wo die Menschen am meisten unter den gravierenden Einschränkungen gelitten hätten, könne es mehr Freiheiten geben, wenn dort alle, auch das Pflegepersonal, geimpft seien. „Auch für Kultureinrichtungen kann das irgendwann die Rettung sein“, sagte die Theologin.
Mit der Freiheit gehe allerdings auch Verantwortung einher, betonte die Regionalbischöfin von Hannover. Deshalb sei es nachvollziehbar, wenn es in staatlich verantworteten Bereichen bis auf weiteres etwa bei der Maskenpflicht aller bleibe, bis sicher sei, dass das Gesundheitssystem nicht mehr überlastet ist.
„Impfpflicht durch die Hintertür“?
Eine „Impfpflicht durch die Hintertür“ durch Vorteile beim Konzert- oder Restaurantbesuch, im Fitnessstudio oder bei einer Flugreisewill die Politik bisher vermeiden. Allerdings deuten sich erste Ausnahmen für Immunisierte an. Laut epd sieht die noch nicht vom Bundeskabinett beschlossene Musterquarantäneverordnung im Entwurf vor, dass Geimpfte und Covid-19-Genesene nach einer Rückkehr aus Risikogebieten nicht mehr der Test- und Quarantänepflicht unterliegen.
Der Sprecher von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), Hanno Kautz, betonte, er sei noch Gegenstand regierungsinterner Beratungen. Der Sprecher von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) wiederholte dessen Haltung, wonach es keine „Privilegien“ für Geimpfte und damit auch keine „Impfpflicht durch die Hintertür“ geben solle. Zum Inhalt der Verordnung äußerten sich beide Sprecher nicht mit Verweis auf die Verhandlungen. Unklar blieb damit auch, warum die Ausnahmen für Geimpfte im Entwurf überhaupt enthalten sind.
Die Bundesländer verstehen den Verordnungsentwurf offenbar als bereits geltend. Während das Kabinett in Sachsen-Anhalt die Ausnahmen schon beschlossen hat und andere Länder sie ablehnen, setzt Baden-Württemberg sie nur zum Teil um.
Über dieses Thema berichtete Inforadio am 11. Januar 2021 um 19:43 Uhr.
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