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Koalitionsausschuss: Wahlrechtsreform und Corona-Paket beschlossen
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Nach einem Sitzungsmarathon hat sich der Koalitionsausschuss auf eine Reform des Wahlrechts geeinigt. Zudem vereinbarten die Spitzen von SPD und Union weitere Maßnahmen zur wirtschaftlichen Eindämmung der Corona-Krise.
Von Uli Hauck, ARD-Hauptstadtstudio
„Also Erstens, Olaf war wie immer!“, sagt SPD-Chef Norbert Walter-Borjans auf die Frage, ob sich mit dem neuen SPD-Kanzlerkandidaten Olaf Scholz etwas bei den Koalitionsverhandlungen geändert habe. Nein, sagt auch die CDU-Vorsitzende Kramp-Karrenbauer. Auch für sie war alles wie immer. Die große Koalition sei weiter handlungsfähig, obwohl der nächtliche Sitzungsmarathon hörbare Spuren hinterlassen hat.
„Als Vorsitzende der CDU bin ich sehr froh darüber. Es waren lange Verhandlungen, ein langer Abend, als Vorsitzende der CDU bin ich sehr froh, dass das gelungen ist. Ich freue mich, dass die Punkte, die uns wichtig waren, die Wirtschaft zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu erhalten, heute sich auch in diesen Beschlüssen wiederfinden.“
Nach ihrem achtstündigen Sitzungsmarathon hat sich die Koalition unter anderem auf die Verlängerung der Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Betriebe geeinigt. Der erleichterte Zugang zur Grundsicherung soll ebenfalls bis Ende 2020 verlängert werden.
Söder spricht von bewährten Maßnahmen
Und auch die Zahlung von Kurzarbeitergeld wird auf bis zu 24 Monate ausgeweitet. Betroffene Firmen bekommen zudem bis Mitte nächsten Jahres die Sozialbeiträge in voller Höhe erstattet. Bewährte Maßnahmen wurden verlängert, sagt CSU-Söder:
„Das, was wir heute beschlossen haben mit dem Kurzarbeitergeld, auch den Sozialversicherungsbeiträgen, also das Eine für die Arbeitnehmer, das Andere für den Mittelstand um die Liquidität zu erhalten, sind die wirksamsten und effektivsten Instrumente, um weiter diese Corona-Krise zu überstehen und die schlimmsten Folgen wirtschaftlicher Art abzumildern.“
Eine schwerere Geburt war offenbar eine Einigung beim Thema Wahlrechtsreform. Doch auch dass sei gelungen, finden zumindest die Großkoalitionäre.
Umstrittene Wahlrechtsreform
Bis zur Bundestagswahl 2021 wird es aber wohl nur zu einer überschaubaren Verkleinerung des Parlaments kommen, denn die eigentliche Reform soll später kommen, sagt die CDU-Vorsitzende Kramp-Karrenbauer:
„Die große Reform wird für 2025 erfolgen, und dann geht es nicht nur um die Frage der drei Überhangmandate, sondern das ist auch die Reduktion der Wahlkreise auf 280. Und beide Maßnahmen muss man zusammen nehmen, und dann wird man die entsprechenden Effekte auch haben.“
Damit die wirkliche Reform nicht wieder verschleppt wird, soll noch vor der Bundestagswahl eine Kommission eingesetzt werden. Sie soll auch über die Senkung des Wahlalters von 18 auf 16, die Verlängerung der Wahlperiode von vier auf fünf Jahre und paritätische Wahllisten von Frauen und Männern beraten.
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